Toter Winkel
Die Ampel an der Kreuzung springt auf Grün, ein Lkw fährt an und biegt auf die Querstraße ab. Von hinten auf dem Radweg nähert sich ein Radfahrer, er wird vom Hinterteil des schweren Fahrzeugs erfasst und fällt zu Boden. Er befand sich im sogenannten Toten Winkel und war für den Lenkenden „unsichtbar“. Im Jahr 2014 wurden in Wien drei FußgängerInnen und zwei RadfahrerInnen bei Unfällen mit Lkws tödlich verletzt. Die besondere Gefahr des Toten Winkels ist vielen Radfahrenden, Zu-Fuß-Gehenden und Lkw-Lenkenden nicht bewusst.
Die Mobilitätsagentur Wien, Kuratorium für Verkehrssicherheit und die Fachvertretungen der Großtransporteure und Fahrschulen der Wirtschaftskammer Wien machen gemeinsam auf das Thema aufmerksam.
Was ist der Tote Winkel?
Rund um Pkws, Lkws oder Busse gibt es Bereiche, die von Lenkenden nicht einsehbar sind. Diese werden Toter Winkel genannt. Je größer das Fahrzeug ist, desto größer ist auch der Tote Winkel. Personen, die sich in diesen Bereichen befinden können vom Fahrenden nicht gesehen werden. Die besondere Gefahr ist vielen Radfahrenden, Zu-Fuß-Gehenden und Lkw-Lenkenden nicht immer bewusst, aber ständig präsent – trotz verbesserter Technik und Gesetzgebung.
Die meisten Unfälle im Zusammenhang mit Toten Winkeln passieren, wenn ein Lastwagen (Lkw) nach rechts abbiegt und dabei geradeaus fahrende und eigentlich bevorrechtigte Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger übersehen werden. Eine besondere Gefahr geht dabei von den Hinterrädern eines Lkw aus, weil diese eine andere (engere) Fahrkurve beschreiben als die lenkbare Vorderachse. Diese Unfälle zählen zu den schwersten im Straßenverkehr.
Der „Tote Winkel“ kann je nach Lkw, Anzahl und Einstellung der Spiegel unterschiedlich groß sein. Seit Jänner 2007 werden in der EU nur Lkw und Busse mit Spiegeln für eine lückenlose Rundumsicht rund um die Fahrerkabine neu zugelassen. Seit März 2009 müssen auch bereits zuvor zugelassene LKW und mit entsprechenden Spiegeln ausgestattet sein. So wird der „tote Winkel“ minimiert. Vorsicht bleibt aber dennoch geboten!
Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie in diesem Sicherheitsdossier, erstellt vom Kuratorium für Verkehrssicherheit: Sicherheitsdossier Toter Winkel
Rücksichtnahme, Vorsicht und Aufmerksamkeit
Rücksichtnahme, Vorsicht und Aufmerksamkeit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass im Straßenverkehr nichts passiert. Schon die kleinste Unaufmerksamkeit kann gravierende Folgen haben.
So können Sie sich vor Unfällen schützen:
- Achtsam sein. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn ein Fahrzeug neben Ihnen abbiegt oder abbiegen möchte (Blinkzeichen).
- Schulterblick. Drehen Sie sich um, bevor Sie eine Kreuzung überqueren, und vergewissern Sie sich, ob ein Rechtsabbieger von hinten kommt.
- Stehen bleiben. Queren Sie nicht direkt vor einem Fahrzeug die Straße, wenn Sie die Fahrerin oder den Fahrer nicht sehen können.
- Warten Sie hinter dem Lkw, nicht neben ihm, wenn Sie beim Radfahren an einer roten Ampel stehen.
- Abstand halten. Das rechte Hinterrad eines Lkws hat einen engeren Kurvenradius als das vordere Rad. Achten Sie darauf sich nicht zu nahe am Fahrzeug zu bewegen.
- Blickkontakt suchen. Wenn Sie der Fahrerin oder dem Fahrer nicht in die Augen sehen können, kann sie oder er Sie auch nicht sehen!
- Verzichten Sie im Zweifelsfall auf Ihren Vorrang.
Auch Transportwirtschaft und Fahrschulen setzen verstärkt auf Bildung beim Thema Sicherheit
„Auch wenn die Spiegeltechnik nahezu perfektioniert wurde, kann bei einem großen LKW der Tote Winkel eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle darstellen.
Die Schulung der MitarbeiterInnen ist nicht nur eine besondere Anforderung für Logistikunternehmen, sondern auch ein zentrales Anliegen der Transporteure“, so KommR Wolfgang Herzer, Obmann der Fachgruppe Wien der Transporteure der Wirtschaftskammer Wien.
Ing. Herbert Wiedermann, Vorsitzender der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr der Wirtschaftskammer Wien: „Zum Schutz aller VerkehrsteilnehmerInnen ist es wichtig den toten Winkel immer wieder in Erinnerung zu rufen.“