Fahrradunfall – was tun?
Wo Menschen im Verkehr unterwegs sind, kann es auch zu Unfällen kommen. Doch was ist zu tun, wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist? Hier haben wir einige Infos und Tipps zu diesem Thema zusammengefasst.
Wichtig: Wenn eine Person verletzt wird, muss unverzüglich die Unfallstelle abgesichert und Erste Hilfe geleistet oder Hilfe geholt werden. Die Polizei muss verständigt werden.
Hier einige Punkte, die es im Falle eines Unfalls zu beachten gibt:
• Alle am Unfall beteiligten müssen sofort stehen bleiben.
• Die Unfallstelle muss abgesichert werden.
• Verletzten helfen!
• Wenn es Verletzte gibt, muss die Polizei verständigt werden.
• Die Unfallbeteiligten tauschen untereinander ihre Kontaktdaten aus und/oder füllen gemeinsam einen Unfallbericht aus (wenn jemand ein Unfallbericht-Formular dabei hat.)
Tipp: Alles gut dokumentieren.
Etwa mit der Kamera des Smartphones fotografieren und mögliche Schäden festhalten. Gibt es einen Unfallbericht, so soll dieser am besten ausgefüllt und unterschrieben werden.
Zusätzlich kann mit dem Smartphone auch ein Protokoll bzw. der Unfallhergang als Sprachmemo/Audiofile aufgenommen werden.
Tipp: Namen, Anschrift und Telefonnummer etwaiger Zeug*innen notieren.
Diese auch bitten ein Gedächtnisprotokoll zum Unfall zu verfassen/zu notieren. Auf dieses kann, sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, zurückgegriffen werden.
Folgende Informationen – mit oder ohne Unfallbericht – auf alle Fälle aufschreiben:
o Namen und Adressen der Unfallbeteiligten
o Namen und Adressen von Zeuginnen/Zeugen
o Namen der Haftpflichtversicherungsunternehmen
o Die Versicherungspolizzennummern (sofern man diese bei der Hand hat)
o Bei KFZ das Kennzeichen (dieses ist auch mit der Versicherungspolizze verknüpft)
o Beschreibung des Unfallhergangs (Welches Fahrzeuge fuhr/stand/…, welche Fahrzeugteile sind kollidiert, was ist für Lai*innen erkennbar beschädigt? …)
Vorlage „Europäischer Unfallbericht“: https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Reise_Aufenthalt/Europaeischer_Unfallbericht.pdf
Beim Unfall ist nur ein Sachschaden passiert?
Wenn alle Unfallbeteiligten bekannt bzw. anwesend sind und sich austauschen und einigen können, muss die Polizei nicht gerufen werden.
Wird die Polizei verständigt, obwohl kein Personenschaden vorliegt, hat jene Person, welche die Anforderung durchführt, eine so genannte „Blaulichtsteuer“ zu bezahlen. Diese wird bei Verschulden der Unfallgegnerin/des Unfallgegners von deren Haftpflichtversicherung/dessen Haftpflichtversicherung rückerstattet.
Wenn man aber z.B. mit dem Rad gegen ein geparktes Auto fährt und nicht weiß, wem das Auto gehört muss die Polizei hinzugezogen werden, da man sonst Fahrerflucht begeht.
Meldung des Verkehrsunfalls an Versicherungen
Nach einem Unfall gilt es innerhalb einer Woche die Versicherungen zu verständigen:
die eigene Haftpflichtversicherung und
– sofern vorhanden – die eigene Kaskoversicherung und
– falls erforderlich und vorhanden – die Rechtsschutzversicherung
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen, häufig auch online, erhältlich.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird im Normallfall von der anderen am Unfall beteiligten Person kontaktiert. Falls das aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgt, kann man über das Portal der VVO mit dem KFZ-Kennzeichen auch herausfinden, welche Versicherung zuständig ist. https://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/syspages/versichererauskunft.html
Detaillierte und rechtliche Informationen zum richtigen Verhalten bei Verkehrsunfällen finden Sie auf oesterreich.gv.at:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/unfall/4/Seite.2892001.html