FAQ
An zehn Standorten in Wien hat die Mobilitätsagentur Wien öffentliche Luftpumpen aufgestellt. Sie sind leicht zu benutzen und alle herkömmlichen Ventile können angeschlossen werden. Die Pumpen können von Radfahrenden, aber auch von Menschen, die mit Kinderwagen unterwegs oder auf den Rollstuhl angewiesen sind, genutzt werden. Details und Standorte
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in Längsrichtung verboten. Erlaubt ist lediglich das Kreuzen von Gehwegen an den dafür vorgesehenen Stellen. Kinder auf Kinderrädern – das sind Räder mit einem Felgendurchmesser von 12 Zoll (30 cm) dürfen auf dem Gehsteig fahren. Allerdings müssen Kinder von einer erwachsenen Aufsichtsperson (älter als 16 Jahre) begleitet werden. Diese darf nicht auf dem Gehsteig fahren.
Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser generell auch benutzt werden. Ausgenommen davon sind Rennräder, mehrspurige Fahrräder und Fahrräder mit Anhänger.
Seit 2013 können von Behörden Radwege von der Benützungspflicht ausgenommen werden. Diese Radwege werden mit einem eckigen statt einem runden Verkehrsschild gekennzeichnet. Radfahrende können hier zwischen Radweg und Fahrbahn wählen.
Die Ausstattung eines Fahrrades ist im Gesetz ganz klar geregelt:
• Zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen
• Eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen (Klingel)
• Ein hell leuchtender, mit dem Fahrrad fest verbundener Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht beleuchtet (ausgenommen bei Tag und guter Sicht)
• Ein rotes Rücklicht (ausgenommen bei Tag und guter Sicht)
• Ein weißer, nach vorne wirkenden Rückstrahler oder eine weiße Reflektorfolie
• Ein roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler oder eine rote Reflektorfolie
• Gelbe Rückstrahler an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden
• In den Laufrädern gelbe oder weiße Katzenaugen, Reflektorsticks oder in der Bereifung integrierte Reflektorstreifen
• Wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen
• Wir empfehlen außerdem:
• Einen stabilen Rahmen
• Nabenschaltung und Nabendynamo (wartungsarm und betriebssicher)
• Schutzbleche
• Ein stabiler Gepäckträger
Rennräder dürfen bei Tag und guter Sicht ohne Rückstrahler (nach vorne, nach hinten und bei den Pedalen) sowie Klingel ausgestattet sein.
Alle Markierungen von Mehrzweckstreifen werden entsprechend der RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) ausgeführt. Das bedeutet eine minimale Breite von 1,5 Metern bei Vorhandensein einer Längsparkspur bzw. von 1,7 Meter bei Schrägparkordnung sowie einer Breite von 1,2 Metern ohne Parkspur.
Eine „Bikebox“ ist eine vorgezogene Haltelinie. Diese bringen eine Verbesserung der Verkehrsqualität für den Radverkehr. Vor der eigentlichen Haltelinie für den motorisierten Individualverkehr wird in einem Abstand von 3 bis 5 Metern eine Haltelinie verbunden mit einem Mehrzweckstreifen oder Radfahrstreifen für den Radverkehr markiert.
In diesem Stauraum für den Radverkehr werden Fahrradpiktogramme und wenn nötig Richtungspfeile auf die Verkehrsfläche aufgebracht. Vorgezogene Haltelinien sind ein leicht zu setzendes Signal für die Förderung des Radfahrens in Wien: Es bedarf keiner baulichen Maßnahmen, sondern es genügen Bodenmarkierungen. Durch diese Haltelinien (Bikeboxen) wird Radfahren sicherer. Mühsames Überholen und Einordnen entfällt, da die Abbiegeabsicht der Radfahrerinnen und Radfahrer offensichtlich wird. So entsteht eine bessere Orientierung für alle Beteiligten.
Transportfahrräder sind Fahrräder, die dem Transport von großen und/oder schweren Gegenständen und/oder dem Transport von Personen dienen. Transportfahrräder können einspurig oder mehrspurig ausgeführt sein. Rahmenform und Bauart unterscheiden sich von herkömmlichen Fahrrädern und sie sind mit einer Transportbox oder Transportfläche ausgestattet. Es gibt verschiedenste Transportfahrrad-Modelle. Details zu Modellen, Einsatzzwecken, Kauf- und Testmöglichkeiten finden Sie hier: Transportfahrräder in der Stadt
Seit 31. Mai 2011 ist das Tragen von Radhelmen für Kinder unter 12 Jahren vorgeschrieben. Strafen bei Fahren ohne Helm sind allerdings nicht vorgesehen. Kinder müssen auch einen Helm tragen, wenn sie im Kindersitz oder Anhänger transportiert werden. Dies gilt nicht, wenn der Gebrauch des Helms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist, etwa bei Babys, deren Kopf noch zu klein für einen Helm ist.
Diese Regelung gilt für Erwachsene nicht, d. h. das Tragen eines Helmes ist für Erwachsene nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne im Detail auf die unterschiedlichsten Fachmeinungen zu diesem Thema eingehen zu wollen, und angesichts der bestehenden Rechtslage wollen wir es den Radfahrenden in ihrer Eigenverantwortung selbst überlassen, ob sie mit oder ohne Helm fahren.
Nein. Radfahren gegen die Einbahn darf man nur dort, wo dies ausdrücklich erlaubt und durch das Verkehrszeichen „ausgenommen Radfahrer“ gekennzeichnet ist. Darf eine Einbahn in beide Richtungen befahren werden, so ist immer auf der rechten Seite zu fahren. Radlerinnen und Radler dürfen auch in Wohnstraßen mit Schrittgeschwindigkeit gegen die Einbahn fahren. Das „Einfahrt verboten“-Schild darf in diesem Fall von Radfahrerinnen und Radfahrern unbeachtet bleiben.
Radfahren gegen die Einbahn ist grundsätzlich ein probates Mittel, dem Radverkehr mehr Freiräume zu geben. Unfälle sind kaum bekannt, obwohl es diese Maßnahme schon seit vielen Jahren gibt. Radfahren gegen die Einbahn ist sicher, weil direkter Blickkontakt mit entgegenkommenden Kfz-Lenkenden besteht. Zudem ist die Unfallgefahr durch sich öffnende Autotüren sehr gering.
Kinder ab 12 Jahren dürfen allein Radfahren. Kinder unter 12 Jahren ohne Radfahrausweis müssen auf der Straße von einer Person beaufsichtigt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren können eine Radfahrprüfung ablegen, die ihnen erlaubt, ein Fahrrad im Straßenverkehr ohne Begleitperson zu lenken.
Die Radfahrprüfung ist freiwillig und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Wenn beide Prüfungsteile positiv abgeschlossen wurden, wird dem Kind der Radfahrausweis überreicht. Infos dazu gibt es bei folgenden Stellen:
• Infofolder der Stadt Wien
• ARBÖ Wien
• Jugendrotkreuz Wien
• Polizei
Sogenannte “Fahrradleichen” und Fahrräder, die verkehrs- oder gehbehindernd abgestellt sind, können von der Abschleppgruppe der Magistratsabteilung 48 entfernt werden.
Telefon: 01/ 76043
E-Mail: el@ma48.wien.gv.at
Die von der MA 48 verrechneten Kosten entsprechen den Tarifen für Fahrzeugabschleppungen.
Fahrräder dürfen in der U-Bahn außerhalb der Stoßzeiten ohne zusätzliche Kosten transportiert werden. In Straßenbahnen und Bussen ist die Mitnahme von Rädern nicht gestattet.
Auchj in S-Bahnen und Zügen der ÖBB ist die Mitnahme von Fahrrädern unter einhalten der geltenden Regelungen gestattet. Weiterführende Infos finden Sie hier: Rad und Öffis
Die Stadt investiert viel, um der Wiener Bevölkerung hochwertige Radverkehrsanlagen zur Verfügung zu stellen. Hatte Anfang der 1990er-Jahre das Radverkehrsnetz in Wien 190 Kilometer, so sind es aktuell über 1.660 Kilometer. Jedes Jahr wird das Radwegnetz erweitert. Radfahren in Zahlen
Radgaragen gibt es derzeit in Wien bei der Kennedybrücke, in Margareten Und Liesing. Am Westbahnhof befindet sich ein überdachter Fahrrad-Parkplatz und am Wiener Hauptbahnhof eine betreute Radstation. Die Kosten bei der Nutzung der Radgaragen variieren. Die Nutzung der Radgarage am Westbahnhof ist kostenlos. Radgaragen im Überblick
In Wien gibt es mehr als 56.000 öffentliche Radabstellplätze: Der Bedarf steigt und die Zahl wird ständig ausgebaut. Ein Vergleich: Im Jahr 2009 gab es rund 20.000 Radabstellplätze in Wien.
Für die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen ist die Magistratsabteilung 28 (Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau) zuständig. Radständer werden abhängig vom vorhandenen Platz, vorhandenen Budget und dem öffentlichen Interesse könnten aufgestellt.
Die Stadt Wien fördert die Errichtung von Fahrradständern auf nicht öffentlichem Grund. Das Förderprogramm der MA 28 bietet allen Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit, die Errichtung von Fahrradständern auf nicht öffentlichem Grund – wie etwa in allen Wohnhausanlagen – von der Stadt Wien fördern zu lassen. Hier finden Sie den Förderantrag
Im Jahr 2022 wurden in Wien 6.780 Fahrrad-Diebstähle angezeigt. Die Zahlen gehen in den letzten Jahren kontinuierlich zurück (z.B. von 2021 auf 2022 -10%). Um ein Gespür für die Größen zu bekommen: In Wien gibt es über eine Million Fahrräder. Vergleicht man Einwohner:innen-Zahl und Diebstähle, gibt’s in der Stadt Salzburg vdie meisten Fahrraddiebstähle, nämlich 51 pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, in Wien hingegen 34.
Eine der wichtigsten Möglichkeiten, um Fahrraddiebstahl vorzubeugen, sind sichere Fahrradabstellanlagen – am besten an belebten und gut beleuchteten Plätzen. Die Verwendung eines hochwertigen Schlosses schreckt Diebe schon im Vorhinein ab. Auch das Absperren des Fahrrads am Rahmen ist empfehlenswert. Ausführliche Informationen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl gibt es in einer aktuellen Broschüre des BMK
Informationen zu Fahrraddiebstahl-Versicherung finden Sie hier: VCÖ-Fahrraddiebstahl-Versicherung
In der Radkarte Wien ist das Wiener Radwegenetz auf aktuellstem Stand abgebildet. Darüber hinaus sind in der Radkarte Fahrradverleihe, überwachte Fahrradabstellanlagen, Wiens Radgeschäfte und öffentliche Luftpumpen eingezeichnet.
Die kostenlose Radkarte ist an zahlreichen Stellen erhältlich. Hier gibt´s die Radkarte
Bei „Wien radelt“ kann man täglich seine mit dem Rad gefahrenen Strecken eintragen und hat täglich die Chance Preise zu gewinnen. Man kann als Einzelperson oder auch als Firma, Verein oder Gruppe mitradeln. Jeder mit dem Rad gefahrene Meter zählt.
Das Mitmachen ist kostenlos. Einfach unter wien.radelt.at registrieren.
Übrigens: ganz Österreich radelt.
Bei Scootern unterscheidet man unterschiedliche Modelle. Die kleineren Micro-Scooter gelten, wie Kinderfahrräder, als Spielzeug. Diese dürfen auf dem Gehsteig benutzt werden. Die größeren Modelle – häufig mit Elektro-Unterstützung – gelten je nach Watt und Geschwindigkeit als Fahrrad oder sogar Moped. Für diese gelten entsprechende Verkehrsregeln. Das fahren auf dem Gehsteig ist nicht erlaubt. Mehr Infos zum Thema Scooter und Roller
Abstellanlagen auf der Fahrbahn können sowohl von Radfahrerinnen und Radfahrern, als auch von motorisierten einspurigen Verkehrsteilnehmern zum Parken ihres Fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Befindet sich eine Abstellanlage auf dem Gehsteig, darf der motorisierte einspurige Verkehrsteilnehmer diese Anlage nicht benützen. Sollte eine Anlage, die auf dem Gehsteig errichtet worden ist, von einem motorisierten einspurigen Fahrzeug verwendet werden, kann dieses Fehlverhalten der Magistratsabteilung 67 gemeldet werden.
Eine Einführung von Nummerntafeln für Fahrräder ist derzeit nicht angedacht. Kennzeichen sind kein Garant dafür, dass keine Regelverstöße mehr begangen werden. Denn dann dürfte es auch beim Autofahren kein Telefonieren am Steuer oder keine Geschwindigkeitsübertretungen geben. Damit verbunden wäre außerdem ein enorm kostenintensiver Verwaltungsaufwand. Österreich wäre mit Nummerntafeln für Radfahrende weltweit das einzige Land.
Eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Radfahrerinnen und Radfahrer gab es bislang nur in der Schweiz, bis sie wegen des hohen Verwaltungsaufwands wieder abgeschafft wurde.
Aus juristischer Sicht gelten E-Bikes mit einem E-Antrieb bis maximal 600 Watt und maximal 25 km/h als Fahrräder. Die E-Bike-Förderung der Stadt Wien ist mit 31. Dezember 2011 ausgelaufen.
Die Magistratsabteilung 48 befreit 277 km der wichtigsten Radwege so schnell wie Hauptstraßen von Schnee und Eis. Die restlichen über 900 Kilometer Radwege werden im Zuge der weniger stark befahrenen Nebenstraßen und Nebenfahrbahnen von der MA 48 ebenfalls mit geräumt. Der Schwerpunkt der Räumung liegt beim Winterbasisradwegnetz, jenen Radwegen, die für Radpendlerinnen und -pendler von besonderer Wichtigkeit sind.
Unter Winterradeln haben wir Tipps zum Radfahren im Winter für Sie zusammengefasst.
Sie haben eine Frage zum Radfahren, einen Vorschlag zur Verbesserung des Radverkehrs in Wien oder ein Anliegen zum Radfahren in der Stadt? Schicken Sie uns Ihr Anliegen über die Fahrrad Wien Wunschbox.
Im Jahr 2022 lag der Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Wege in Wien bei neun Prozent. 35 Prozent ihrer Wege legten die Wienerinnen und Wiener im Jahr 2022 zu Fuß zurück und 30 Prozent mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Erhebung der Verkehrsmittelwahl, auch Modal Split genannt, wird jährlich von den Wiener Linien durchgeführt und veröffentlicht.
Die aktuellen Zahlen zum Radverkehr in Wien finden Sie hier: Radfahren in Zahlen
In der Stadt Wien gibt es automatische Zählstellen, bei denen vorbeikommende Radlerinnen und Radler registriert werden. Im Jahr 2013 wurden erstmals Zählstellen errichtet, die die Zahl der registrierten Radlerinnen und Radler in Echtzeit anzeigen. Diese stehen am Praterstern und im Esperantopark beim Karlsplatz. Die aktuellen Zahlen zum Radverkehr in Wien finden Sie hier: Radfahren in Zahlen
Die Stadt Wien hat das Jahr 2013 zum RadJahr ausgerufen. Im Rahmen dieser Jahreskampagne wurden mehr als 190 Einzelveranstaltungen durchgeführt, um den Wienerinnen und Wienern Motivation, Service und Infos rund ums Radfahren zu bieten. Die Ergebnisse des RadJahres 2013 finden Sie in diesem Evaluierungsbericht.
Um in Umwelt- und Klimaschutz Verbesserungen zu erreichen, muss man dort ansetzen, wo das größte Potenzial besteht. Das ist in Wien der Verkehr. Deshalb hat die Smart City Strategie der Stadt Wien das Ziel den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen signifikant zu senken, u. a. durch Maßnahmen zur Förderung des Radfahrens und Zu-Fuß-Gehens.
“Stärkung der CO2-freien Modi (Fuß- und Radverkehr) und Haltung des hohen Anteils des öffentlichen Verkehrs sowie Senkung des motorisierten Individualverkehrs im Binnenverkehr auf 20 Prozent bis 2025, 15 Prozent bis 2030 und auf deutlich unter 15 Prozent bis 2050.” Smart City Strategie der Stadt Wien, Seite 49
Das Ziel von Wien zu Fuß ist es, den Menschen in Wien Lust aufs Zu-Fuß-Gehen zu machen und so den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Wien zu Fuß ist die erste Anlaufstelle für alle, die sich für den Fußverkehr in Wien interessieren, und auch direkter Ansprechpartner für alle Fragen, Anregungen und Anliegen zum Thema Zu-Fuß-Gehen in Wien.
Wien zu Fuß ist für Bewusstseinsbildung für das Zu-Fuß-Gehen in Wien zuständig, ist Bindeglied zwischen den Menschen und der Verwaltung und entwickelt Projekte um den Fußverkehr in Wien zu fördern. Durch Veranstaltungen, Aktivitäten und Serviceangebote wird ein wesentlicher Beitrag zu noch mehr Lebensqualität in unserer Stadt geschaffen.
Das Ziel von Fahrrad Wien ist es, den Menschen in Wien Lust aufs Radfahren zu machen und so den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Fahrrad Wien ist die erste Anlaufstelle für alle, die sich für Radfahren in Wien interessieren, und auch direkter Ansprechpartner für alle Fragen, Anregungen und Anliegen zum Thema Radverkehr in Wien.
Fahrrad Wien ist für Bewusstseinsbildung für Radfahren in Wien zuständig, ist Bindeglied zwischen den Radfahrenden und der Verwaltung und entwickelt Projekte um den Radverkehr in Wien zu steigern. Durch Veranstaltungen, Aktivitäten und Serviceangebote wird ein wesentlicher Beitrag zu noch mehr Lebensqualität in unserer Stadt geschaffen.
Zu-Fuß-Gehen und Radfahren machen Städte smart – also, intelligent und energieeffizient. Auch deshalb hat sich Wien zum Ziel gesetzt, den Fuß- und Radverkehrsanteil auf hohem Niveau zu halten bzw. zu erhöhen. Um Bewusstsein und Öffentlichkeit für das Zu-Fuß-Gehen und Radfahren zu schaffen wurde auch die Mobilitätsagentur Wien gegründet. Fahrrad Wien und Wien zu Fuß repräsentieren das Radfahren und Zu-Fuß-Gehen in der Stadt Wien nach außen.
Die Mobilitätsagentur begann im November 2011 als Radagentur und wurde mit Jahreswechsel 2012/13 durch die Erweiterung um die Agenden des Fußverkehrs zur Mobilitätsagentur.