Neuen Regelungen für Radlerinnen und Radler
Ab 31. März 2013 gibt es neue Regelungen für Radfahrende. Fahrradstraßen, Begegnungszonen, ein Handyverbot und eine örtliche Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht sind neu. Hier alle Details.
Fahrradstraßen sind für Radfahrende reserviert. Autofahrende dürfen zu- und abfahren. Radlerinnen und Radler haben in Fahrradstraßen Vorrang und auch das Nebeneinanderfahren ist erlaubt. Fahrradstraßen sind in vielen europäischen Ländern schon Standard. In Wien wird es die erste Fahrradstraße in Döbling geben. Es ist die Kuchelauer Hafenstraße.
Ende der Radwegebenutzungspflicht
In bestimmten Fällen kann die Radwegebenutzungs-pflicht aufgehoben werden. Diese Radwege werden mit einem eckigen statt einem runden Schild gekennzeichnet. Flotte und geübte Radfahrende können die Fahrbahn benutzen und sicher im Verkehr mitfahren. Weniger geübte oder langsamere Radlerinnen und Radler nehmen den Radweg und haben dort mehr Platz. Das vermindert auch mögliche Konflikte mit Fußgängerinnen und Fußgänger.
Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge, Radfahrende und Zufußgehende bestimmt ist. Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Fahrzeuge dürfen höchstens mit einer Geschwindigkeit von 20 oder 30 Stundenkilometern fahren, je nachdem was auf dem Schild steht. In Begegnungszonen dürfen Zufußgehende die gesamte Fahrbahn benutzen. Das Nebeneinanderfahren am Rad ist erlaubt.
Das Handy bleibt in der Tasche!
Mit dem Mobiltelefon während des Radelns zu telefonieren ist nun verboten. Außer es wird eine Freisprecheinrichtung verwendet. Unser Tipp: Läutet das Telefon, einfach auf der Seite stehen bleiben und das Telefonat führen. Dann wieder aufsteigen und weiterfahren.