JobRad: Mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit
Gesund, umweltfreundlich und stressfrei mit dem Rad zur Arbeit und zu beruflichen Terminen: Dienstfahrräder machen das möglich. Betriebe, die Dienstfahrräder anschaffen, können dafür eine Förderung vom Bund in Anspruch nehmen – und ab Jänner nächsten Jahres auch den Vorsteuerabzug geltend machen.Als Teil einer Ende September beschlossenen Steuerreform werden Betriebe bzw. Dienstgeber beim Erwerb von Dienstfahrrädern – mit oder ohne Elektroantrieb – ab Jänner 2020 vorsteuerabzugsberechtigt sein. ArbeitnehmerInnen haben ebenfalls Vorteile: das JobRad kann auch für private Fahrten genutzt werden.
Detaillierte Informationen werden derzeit aufbereitet und stehen bis Jahresende zur Verfügung.
Weitere Infos finden Sie hier:
klimaaktiv.at: JobRad statt Dienstauto
Radkompetenz Österreich: Steuerreform macht Dienstradmodell möglich